ANGEBOTSNAME: Strasser Capital MEPerformer Fonds I
MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 Euro (zzgl. 5% Agio)
AUSSCHÜTTUNG: Der Anleger erhält bei planmäßiger Entwicklung seiner Beteiligung Ausschüttungen in Höhe von 10% p.a. bezogen auf seine Einlage ohne Agio. Ausschüttungen erfolgen prognosegemäß halbjährlich am 30.06. und 31.12., erstmals am 31.12.2010. Die Gesamtausschüttungen betragen 198% inklusive Veräußerungserlös der Beteiligung.
GEPLANTE LAUFZEIT: Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Das Beteiligungsangebot sieht eine voraussichtliche Laufzeit von elf Jahren vor. Ein Anleger kann seine Beteiligung jährlich mit einer Frist von zwölf Monaten kündigen, erstmals zum 31.12.2014. Die Fondsgesellschaft wird aufgelöst, wenn das nachrangige Darlehen an die MEPVV gekündigt und einschließlich sämtlicher Zinsen und sonstigen Zahlungen vollständig zurückgeführt wurde. Das Darlehen sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor.
FINANZIERUNG: Das Investitionsvolumen beträgt 20 Mio. Euro und wird ausschließlich durch Eigenkapital finanziert.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Der Anleger beteiligt sich an der vermögensverwaltenden Fondsgesellschaft, die sowohl aus dem nachrangigen Darlehen an die MEPVV, als auch, in geringem Umfang, aus der Anlage einer Liquiditätsreserve Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Die Rückführung der Darlehensbeträge ist steuerfrei.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Die Fondsgesellschaft stellt der MEP Vermögensverwaltungs GmbH, Grünwald, einer Schwestergesellschaft der Strasser Capital GmbH, finanzielle Mittel im Wege eines nachrangigen Darlehens zur Verfügung. Diese finanziert mittelbar die Errichtung oder den Erwerb von Photovoltaikanlagen durch die Vergabe von Darlehen an Gesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar Tochtergesellschaften der MEP Group GmbH oder mit dieser verbundenen Unternehmen sind. Der Fokus liegt hierbei auf Solarprojekten, deren Entwicklungsphase bereits abgeschlossen oder unmittelbar vor Beendigung steht. Die Fondsgesellschaft wird mittelbar Solarprojekte im Inland und im Ausland (eine territoriale Beschränkung existiert grundsätzlich nicht) finanzieren.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Die Investition in geschlossene Fonds ist in der Regel transparent und in den Investitionseckdaten nachvollziehbar. So ist bereits vorher überprüfbar ob eine Investition unter den gegebenen Parametern und unter Rendite / Risikoaspekten sinnvoll ist. Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.
Geschlossene Fonds sind zeitlich begrenzte, unternehmerische Beteiligungen und nehmen (im Gegensatz zu offenen Fonds) nur ein vorher konkret bestimmtes Kapitalvolumen auf, welches für die jeweilige Investition (z.B. in eine Solaranlage) notwendig ist. Sobald dieses Kapital vollständig von unterschiedlichen Investoren und Anlegern eingebracht ist, wird der Fonds "geschlossen". Weitere Beteiligungen an diesem Fonds, bzw. an diesem Unternehmen, sind dann nicht mehr möglich.
Die Investitionsparameter und Objekte werden bereits vor Beginn der Fondslaufzeit in der Regel klar definiert. Auf Grundlage dieser bereits definierten Parameter und Rückschlüssen aus der bisherigen Marktsituation, sowie der zu erwartenden Entwicklung, kann ein vollständiges Beteiligungskonzept entwickelt werden. Aus diesem Konzept gehen die für den Anleger prognostizierten Zahlungsströme und Investitionsparameter hervor.
Die für den Beteiligungsverlauf relevanten Daten, Chancen und Risiken sind für die Anleger in den vollständigen Beteiligungsunterlagen bzw. Verkaufsprospekten zusammengefasst und transparent dargestellt. So ist bereits im Vorfeld erkennbar, welche Beteiligung ggf. besondere Aussicht auf Erfolg bietet. Alle Prospekte der Beteiligungsangebote in Form geschlossener Fonds werden vor der Freigabe zur öffentlichen Beteiligung zudem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) geprüft.
Geschlossene Fonds bieten, neben einer überprüfbaren Plausibilität und einer transparenten Rendite - Risikostruktur, auch Lösungen für wirtschaftliche und steuerliche Problemstellungen. Neben den unternehmerischen Chancen und Risiken der jeweiligen Beteiligung, welche entsprechend ausführlich in den dazugehörigen Beteiligungsprospekten abgebildet sind, haben alle Geschlossenen Fonds jedoch gemeinsam, dass Investitionen sich nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.